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MWST-News
Ab dem 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz folgende Mehrwertsteuersätze:
Normalsatz: 8,1 %
Reduzierter Satz: 2,6 %
Sondersatz für Beherbergung: 3,8%
AHV Beitrag ab 2021
Der Lohnabzug beträgt neu 5.3 %.
Der EO-Lohnbeitrag steigt von 0,45 % auf 0,5 %. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10,55 % auf 10,6 %. Die Lohnbeiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
MWST-News
Die MWST-Sätze werden per 01.01.2018 gesenkt, womit der Normalsatz neu 7.7% und der Beherbergungssatz 3.7% betragen wird. Der reduzierte Satz bleibt unverändert bei 2.5%. MWST Dokument downloaden
FABI Auswirkung für Angestellte
Ab dem 01.01.2016 kann man für die Direkte Bundessteuer lediglich CHF 3’000 als Fahrkosten geltend machen. Für selbstständig Erwerbende gibt es weder beim Bund noch kantonal eine Fahrkostenbeschränkunng.
Besteht bei Krankheit weiterhin Anspruch auf Familienzulagen?
Wer wegen Krankheit an der Arbeitsleistung vollständig verhindert ist, erhält die Familienzulagen noch im laufenden und in den drei folgenden Monaten. Danach hat nur noch Anspruch auf die Zulagen, wer weiterhin AHV-pflichtigen Lohn erhält. Krankentaggelder sind nicht AHV-pflichtig. Wer ausschliesslich Krankentaggelder erhält, hat somit keinen Anspruch mehr auf Familienzulagen.
UID-Nummer
Nach Art. 26 des Mehrwertsteuergesetzes muss auf Rechnungen die korrekte Mehrwert-steuernummer angegeben sein, ansonsten wird unter Umständen der Vorsteuerabzug für den Empfänger nicht gewährt.
Ab 1. Januar 2014 darf nur noch die neue UID-Nummer eingesetzt werden. Auf der Rechnung muss die neue Steuernummer zukünftig so dargestellt werden:
CHE-123.456.789 MWST
Hinter der Nummer muss zwingend „MWSTW stehen.